- Vorbringen
- Äußerung
* * *
vor|brin|gen ['fo:ɐ̯brɪŋən], brachte vor, vorgebracht <tr.; hat:[an zuständiger Stelle] als Wunsch, Meinung oder Einwand vortragen, zur Sprache bringen:ein Anliegen, eine Frage vorbringen; dagegen lässt sich manches vorbringen.Syn.: ↑ anbringen, ↑ anführen, ↑ angeben, ↑ anmelden, ↑ äußern, ↑ bekunden, ↑ darlegen, ↑ erwähnen, ↑ erzählen, geltend machen, ins Feld führen, ↑ mitteilen, ↑ sagen.* * *
vor||brin|gen 〈V. tr. 118; hat〉2. 〈umg.〉 nach vorn bringen● bring das Buch dem Lehrer ans Pult vor 〈umg.〉; eine Beschwerde \vorbringen; hat noch jmd. etwas vorzubringen?* * *
vor|brin|gen <unr. V.; hat:1.a) als Wunsch, Meinung od. Einwand äußern, erklären:ein Anliegen, eine Frage v.;Argumente [für, gegen etw.], Einwände [gegen etw.] v.;dagegen lässt sich manches v.;b) hervorbringen, von sich geben:Worte, Laute v.2. (ugs.) nach vorn bringen.* * *
Vor|brin|gen, das; -s, - (bes. schweiz.): als Antrag, Eingabe o. Ä. Vorgebrachtes: Diesem V. stellte die ... Ratsmehrheit allerdings das Argument des maßvollen Verbotes entgegen (NZZ 23. 10. 86, 7); Auf dessen (= des Vereins Helvetia Nostra) V. konnte nur eingetreten werden, soweit er die Verletzung von Verfahrensrechten ... behauptet hatte (Vaterland 27. 3. 85, 36).
Universal-Lexikon. 2012.